AufgabenKirchenvorstand

Der Kirchenvorstand verwaltet die Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr. Er erstellt den Haushaltsplan für das kommende Jahr und prüft die Jahresrechnung für das vergangene Jahr. Der Kirchenvorstand ist verpflichtet, Nachteile für die Vermögen in der Kirchengemeinde abzuwenden. Zu dieser Aufgabenerfüllung arbeitet der Kirchenvorstand vertrauensvoll und auf Augenhöhe mit den anderen Gremien der Kirchengemeinde und der Kirchenaufsicht des Bischöflichen Ordinariats zusammen.

Der Kirchenvorstand tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Seine Beschlüsse bedürfen im Rahmen des Genehmigungskatalogs nach § 20 KVVG der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.